Infos zur Pflegeversicherung
Welche Pflegestufen es gibt.
Folgende Stufen der Pflegebedürftigkeit gibt es nach dem Pflegeversicherungsgesetz gemäß § 15 SGB XI:
Pflegestufe 1 (erheblich Pflegebedürftige):
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens
zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftige):
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens
dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach
in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen.
Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftige):
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund
um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche
Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Weiterführende Informationen:
Wie Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten
Welche Leistungen Sie erhalten können